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Notar Siegel auf einem Dokument

Ihr Notar in Gifhorn

Verlässlich an Ihrer Seite – für Klarheit, Struktur und Sicherheit

Als Notar bin ich unabhängiger Träger eines öffentlichen Amts und übernehme hoheitliche Aufgaben im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege. Meine Aufgabe ist es, den jeweiligen Sachverhalt und die Ziele aller Beteiligten gründlich zu klären. Dafür nehme ich mir die nötige Zeit. Als Notar berate und gestalte ich unparteiisch und belehre über die Auswirkungen der Rechtsgeschäfte.

Zu meinen Aufgaben gehören insbesondere folgende Themen:

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Immobilien

Das Immobilienrecht ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit:

  • Grundstückskaufverträge
  • Wohnungseigentum, Teileigentum
  • Erbbaurecht
  • Wohnungsrecht, Wohnrecht, Nießbrauch
  • Übertragungsverträge
  • Grundstücksschenkungen
  • Grundschulden

Zusammen mit meinen Mitarbeitenden übernehme ich die Abwicklung mit Behörden, Finanzämtern, Grundbuchämtern und Banken.
 

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Erbe und vorweggenommene Erbfolge

Ein gutes Testament ist wie ein Maßanzug. Sorgfältig erstellt passt es genau zu Ihren Zielen. Wenn sich die Umstände ändern, muss gegebenenfalls angepasst werden. Ich kann Ihnen bei der vorausschauenden Planung und Umsetzung Ihrer letztwilligen Verfügungen gerne helfen. Häufig sind notarielle Testamente und Erbverträge die geeigneten Gestaltungsmittel. Das Erbrecht bietet eine Fülle von Gestaltungsmöglichkeiten und ist wesentlich komplexer als dies oft angenommen wird. Hier brauchen Sie einen Spezialisten. Die meisten Laien können mit den rechtlichen Spezialbegriffen wie Vor- und Nacherbe, Ersatzerbe, Schlusserbe, wechselbezügliche Verfügung, Bindungswirkung, Pflichtteilsstrafklausel, Supervermächtnis, Anfechtungsverzicht, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Testamentsvollstreckung – um nur einige zu nennen – nichts Genaues anfangen. Ganz häufig wird die Bindungswirkung eines „Berliner Testaments“ nach dem Tod des Erstversterbenden übersehen. Gerade bei größeren Vermögen, Auslandsvermögen, Unternehmen ist die Hinzuziehung eines steuerlichen Beraters sehr zu empfehlen. Das rundet die Gestaltung ab. Ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag werden in vielen Fällen den Zeitaufwand und die Kosten für einen Erbschein ersparen können. Darüber sollten Sie sich informieren. Auch die „gerechte“ Anrechnung oder Ausgleichung von Vorschenkungen an Kinder sollten vorausschauend geregelt werden. Wer unverheiratet zusammen lebt, wünscht regelmäßig eine andere als die gesetzliche Erbfolge. Das sollte rechtzeitig wirksam geregelt werden.

  • Gemeinschaftliche Testamente / Erbverträge
  • Vorweggenommene Erbfolge, Übertragung des Familienheims 
  • Pflichtteilsverzichtverträge
  • Erbscheinsanträge
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen
  • Erbschaftskauf
  • Erbausschlagung
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Unternehmen Icon mit zwei Personen und Pfeilen

Unternehmen, Gesellschaften

Die Richtigkeit öffentlicher Register wie des Handelsregisters, Partnerschaftsregister, Gesellschaftsregister etc. ist besonders wichtig, weil hieran zum Teil der Gute Glaube und damit erhebliche Rechtswirkungen verbunden sind. Von daher bedürfen Handelsregisteranmeldungen der notariellen Mitwirkung. 
Bei Kapitalgesellschaften bedürfen insbesondere Gründung, Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen, Umwandlungen, Registeranmeldungen der notariellen Mitwirkung.
Eng verzahnt mit dem Erbrecht und unterstützt von Ihrem Steuerberater bin ich als Notar bei der Regelung der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie und bei Übertragungen an Externe tätig. Hier ist gründliche und vorausschauende Planung erforderlich.

  • Gründung von Kapitalgesellschaften (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG)
  • Handelsregisteranmeldungen (Geschäftsführerwechsel, Prokura, eGbR, GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft, OHG)
  • Kapitalerhöhungen
  • Anteilskaufverträge bei GmbH
  • Umwandlungen
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Ehe & Familie

Ehe & Familie

Bei Ehe oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft ist die vertragliche Regelung der entsprechenden Rechte und Pflichten (Zugewinnausgleich, Unterhaltspflichten, Rentenansprüche, Sorgerecht etc.) sinnvoll und erspart im Besten Falle späteren Streit und Gerichtsprozess. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich.

  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Adoptionen
  • Eheverträge
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Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung 

Eine Handlungsunfähigkeit und Geschäftsunfähigkeit kann plötzlich eintreten, z.B. auch bei jungen Menschen durch einen Unfall oder durch einen Herzinfarkt. Von daher sollten sie rechtzeitig vorsorgen. Wenn ein Bevollmächtigter (auch) Grundstücksgeschäfte vornehmen können soll, ist öffentliche Form vorgeschrieben. Dann kann ein Ehepartner nach Geschäftsunfähigkeit des anderen Ehepartners die gemeinsame Immobilie verkaufen oder an die Kinder übertragen und ein anderes Objekt erwerben.
Vorsorge bedeutet Erhaltung der Handlungsfähigkeit durch Dritte.
Bei öffentlich beurkundeten Vollmachten hält der Notar seine Wahrnehmungen von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers in der Urkunde fest. Viele Institutionen messen daher einer beurkundeten Vorsorge- und Generalvollmacht eine große Bedeutung zu.  
Eine Patientenverfügung hilft dabei, Ihre Wünsche auf ein Unterlassen von nicht gewollten Eingriffen und künstlicher Verlängerung des Lebens durch „Apparatemedizin“ durchzusetzen.
Die regelmäßig mit der Vorsorge- und Generalvollmacht verbundene Betreuungsverfügung benennt konkret die von Ihnen gewünschte Person des Betreuers und schließt bestimmte, von Ihnen nicht gewünschte Personen als Betreuer aus. Dies kommt dann zum Tragen, falls das Betreuungsgericht trotz der Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Betreuers für notwendig erachtet. 

  • Vorsorge- und Generalvollmacht samt Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

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Ob Kaufvertrag, Vollmacht oder Unternehmensgründung: Ich bin für Sie da – persönlich, verständlich und engagiert. Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder direkt über mein Kontaktformular. Gemeinsam finden wir eine gute Lösung für Ihr Anliegen.

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