
Fachanwalt für Erbrecht
rechtzeitige Beratung und Gestaltung ersparen unnötige Auseinandersetzungen
Profitieren Sie von meinen langjährigen praktischen Erfahrungen und theoretischen Kenntnissen als Fachanwalt für Erbrecht. Nicht selten enden Erbangelegenheiten in Streitigkeiten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erblasser in seinem Testament die Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Erbfolgebestimmungen angeordnet oder gar nichts geregelt hat. Ein sehr häufiger Fehler besteht darin, dass viele Gegenstände (z.B. Haus, Auto, Bargeld) bestimmten Begünstigten zugeordnet werden, aber konkrete Aussagen zu dem/n gewünschten Erben und den Erbquoten fehlen.

Ein Testament oder ein Erbvertrag schützen vor Streitigkeiten
Legen Sie Ihren Willen rechtssicher in einem Testament nieder. So schaffen Sie Klarheit bezüglich Ihrer Vermögensnachfolge und räumen mögliches Konfliktpotenzial rechtzeitig aus. Mit einem sorgfältig gestalteten Testament oder Erbvertrag ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen jede Menge Ärger und beugen Erbstreitigkeiten in der Familie vor. Stellen Sie durch fachkundige Beratung sicher, dass Ihrem letzten Wunsch tatsächlich entsprochen wird.

Geltendmachung Ihrer Rechte – notfalls auch gerichtlich
Geltendmachung Ihrer Rechte – notfalls auch gerichtlich
Bestimmte Verjährungsfristen laufen im Erbrecht bereits nach drei Jahren (teilweise taggenau ab dem Todestag, teilweise zum Jahresende) ab. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie Ihre potentiellen Ansprüche auf Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung und Vermächtnis geltend machen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung aller Umstände und die Wahl der besten Vorgehensweise. Bei Erbengemeinschaften gibt es oft Streit über die konkrete Auseinandersetzung des Nachlasses, die Bewertung von Gegenständen und die Befugnisse der einzelnen Miterben. Bei Fragen der Anrechnung, Ausgleichung, Indexierung, Haftungsfragen und Haftungsbeschränkungen sind Spezialisten gefragt. Zum Teil klären sich Streitigkeiten bereits im Erbscheinverfahren. Regelmäßig sind Pflichtteilsberechtigte darauf angewiesen, zunächst eine vollständige Auskunft über den Nachlass und Vorschenkungen zu erstreiten. Dabei unterstütze ich Sie fachkundig - notfalls auch vor Gericht. Meine Intention ist die Streitbeilegung, gerade zwischen Familienmitgliedern. Vor Gericht bieten spezielle Mediationsverfahren oft noch die Möglichkeit, dass sich selbst stark zerstrittene Parteien noch einigen.
Bei Streitigkeiten nach einem Erbfall sollten Sie sich möglichst frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Die genaue Kenntnis Ihrer Rechte und Risiken gibt Ihnen die erforderliche Grundlage für die richtigen Entscheidungen. Oft liegen die Ursachen für Zerwürfnisse in Missverständnissen und falschen Erwartungen. Gerade innerhalb der Familie sollte eine außergerichtliche Lösung gesucht werden. Das ist in den meisten Fällen möglich.
Bitte beachten Sie, dass ich in der gleichen Angelegenheit nur entweder als Notar oder als Anwalt tätig sein kann.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin – ich freue mich auf das Gespräch!
Ob Testament, Erbvertrag oder um die Geltendmachung Ihrer Rechte geht: Ich bin für Sie da – persönlich, verständlich und engagiert. Melden Sie sich telefonisch, per E-Mail oder direkt über mein Kontaktformular. Gemeinsam finden wir eine gute Lösung für Ihr Anliegen.