Erbrecht - rechtzeitige Vorsorge erspart unnötige Auseinandersetzungen
Nicht selten enden Erbangelegenheiten in Streitigkeiten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erblasser in seinem Testament die Erbfolge abweichend von den gesetzlichen Erbfolgebestimmungen angeordnet hat. Ein Anwalt für Erbrecht kann Ihnen helfen, derartige Differenzen zu vermeiden.
Testament schützt vor Streitigkeiten
Legen Sie Ihren Willen rechtssicher in einem Testament nieder. So schaffen Sie Klarheit bezüglich Ihrer Vermögensnachfolge und räumen mögliches Konfliktpotenzial rechtzeitig aus. Mit einem sorgfältig gestalteten Testament ersparen Sie Ihren Hinterbliebenen jede Menge Ärger und verhindern Erbstreitigkeiten in der Familie. Stellen Sie durch fachkundige Beratung sicher, dass Ihrem letzten Wunsch tatsächlich entsprochen wird.
Gern überprüfe ich, Rechtsanwalt Peter Walk, Ihr aktuelles Testament oder helfe Ihnen, ein Testament aufzusetzen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind dabei viel größer als gemeinhin angenommen wird. Auch das häufig verwendete „Berliner Testament“ bietet zum Teil erhebliche Risiken oder ungewollte Einschränkungen. Ich berate Sie in meiner Kanzlei in Gifhorn über Ihre Rechte und Möglichkeiten der Testamentsgestaltung.
Fachkundiger Rechtsrat für künftige Erben
Potenziellen Erben empfehle ich, sich frühzeitig mit der Thematik auseinanderzusetzen. Immer wieder kommt es vor, dass nach dem Tod eines Elternteils ein Geschwisterteil sich „allein“ um den überlebenden Elternteil „kümmert“ und die anderen Geschwister dann „leer“ ausgehen. Eine genaue Abwägung
Kümmern Sie sich darum, dass die Verhältnisse bereits zu Lebzeiten angemessen geregelt werden, um sie nicht nach dem Tod des Erblassers ausstreiten zu müssen.
Über Themen wie Testamentserrichtung, Vermächtnis, Vorausvermächtnis, gemeinschaftliches Testament und Berliner Testament sollten Sie sich ebenso informieren wie über Auflagen, die gesetzliche Erbfolge, Testamentsanfechtung, Ausschlagung, Pflichtteil und Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Gerichtliche Geltendmachung Ihrer Rechte
Viele Verjährungsfristen laufen im Erbrecht bereits nach drei Jahren ab. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie Ihre potentiellen Ansprüche auf Pflichtteil, Erbe und Vermächtnis geltend machen. Dies erfordert eine sorgfältige Prüfung aller Umstände und die Wahl der besten Vorgehensweise. Bei Erbengemeinschaften gibt es oft Streit über die konkrete Auseinandersetzung des Nachlasses, die Bewertung von Gegenständen und die Befugnisse der einzelnen Miterben. Bei Fragen der Anrechnung, Ausgleichung, Indexierung, Haftungsfragen und Haftungsbeschränkungen sind Spezialisten gefragt. Zum Teil klären sich Streitigkeiten bereits im Erbscheinverfahren. Regelmäßig sind Pflichtteilsberechtigte darauf angewiesen, zunächst gerichtlich eine vollständige Auskunft über den Nachlass und Vorschenkungen zu erstreiten. Dabei unterstütze ich Sie fachkundig.
Darüber hinaus sind Sie bei mir richtig, wenn Sie mehr zu folgenden Sachverhalten wissen möchten:
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Erbengemeinschaft
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Nachlassverzeichnis
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Erbschein
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Erbschaftssteuer
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Freibeträge
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Schenkung
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vorweggenommene Erbfolge
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begünstigte Übertragung des Familienheims
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Vorsorgevollmacht und
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Patientenverfügung